Glashüttenzuschlag
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- 15.03.2022 Info-Brief Glashüttenzuschlag ab 01.04.2022
- 28.01.2023 Änderung Abrechnungsmodus GHZ ab 01.02.2023
- Ab dem 01.01.2023 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,22 €/kg.
- Ab dem 01.04.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,26 €/kg.
- Ab dem 01.05.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,12 €/kg.
- Ab dem 01.06.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,09 €/kg.
- Ab dem 01.07.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,09 €/kg.
- Ab dem 01.08.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,33 €/kg.
- Ab dem 01.09.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,52 €/kg.
- Ab dem 01.10.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,50 €/kg.
- Rundschreiben von Pilkington
- Ab dem 01.11.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,30 €/kg.
- Ab dem 01.12.2022 beträgt Ihr Glashüttenzuschlag (GHZ) 0,15 €/kg.
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